Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Sicherheit, zu Lebzeiten alles Notwendige selbst zu regeln. Jede Bestattung ist persönlich und individuell in der Gestaltung. Mithilfe eines Vorsorgevertrags legen Sie Ihre Wünsche fest und regeln die Finanzierung. Die Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung – denn wenn Sie vorsorgen, entlasten Sie Ihre Angehörigen. Sie können sich darauf verlassen, dass alle erforderlichen Formalitäten, Ämter- und Behördengänge professionell und zuverlässig durchgeführt werden. Wir sind Mitglied der Berufsorganisation und damit berechtigt, Vorsorgeverträge der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand anzubieten. Nehmen Sie sich Zeit, alle Fragen, die Ihnen zum Thema Vorsorge am Herzen liegen, mit uns zu besprechen.

Bei vielen Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Sie glauben, dass ein eigenverantwortlich geführtes Leben auch die würdevolle Beschäftigung mit dem eigenen Tod einschließt. Dazu gehört auch die Planung der eigenen Bestattung, bei deren Festlegung wir unsere Hilfe als Fachberater kostenlos anbieten und deren Ergebnisse in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damit rechtsverbindlich bestimmt werden. Was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach dem Tode ausgeführt (zum Beispiel die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier und der Blumenschmuck). Entlasten Sie mit diesem Vorsorgevertrag später finanziell und organisatorisch Ihre Angehörigen, die allein schon durch den menschlichen Verlust genug zu tragen haben.

Die zwischen uns vertraglich festgelegten Leistungen in einem solchen Vorsorgevertrag können durch die Einrichtung eines Treuhandkontos oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung finanziell abgesichert werden.


Die Sterbegeldversicherung

Nachdem der Gesetzgeber das Sterbegeld für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich gestrichen hat, muss im Sterbefall auf die bisherige Leistung des Gesetzgebers weitestgehend verzichtet werden. Bestattungsvorsorge bleibt somit der Eigeninitiative überlassen. Wir können Ihnen diese Absicherung als Mitglied des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. über einen zentral geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag anbieten, das heißt:

  • keine Gesundheitsprüfung
  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr
  • entsprechend günstige Beiträge
  • kein bürokratischer Aufwand
  • anteilige Überschussbeteiligung
  • Beträge ab 2.000 Euro
  • Monats-, Jahres- oder Einmalzahlungen

Das Treuhandkonto

Nach Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages können Sie mit der Einrichtung eines Treuhandkontos die eingezahlten Vorsorgegelder über uns mündelsicher, zweckgebunden und zinsgünstig anlegen. Wir empfehlen Ihnen ein solches Treuhandkonto, da es die finanzielle Absicherung der im Bestattungsvorsorgevertrag von Ihnen bestimmten Leistungsinhalte garantiert. In jedem Fall erfolgt im Sterbefall die Auszahlung der Vorsorgegelder einschließlich der Zinsen an uns, damit wir unseren mit Ihnen eingegangenen Verpflichtungen verlässlich nachkommen können. Eventuelle Überschüsse werden von uns nach Abschluss und unter Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung an die Erben ausgezahlt.


Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • sichere, treuhändische Anlage der Vorsorgegelder nach den Kriterien des Kapitalanlagegesetzes
  • höhere Verzinsung als auf normale Spareinlagen
  • getrennte und übersichtliche Kontoführung und Ausweisung der Zinserträge
  • flexible Vertragsgestaltung
  • einfache Handhabung
Rufen Sie jetzt an und informieren Sie sich unverbindlich und kostenlos: 02373 – 81232